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Ausgangslage

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KAGfreiland startet die Kampagne LEBWOHL.

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Ausgangslage

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KAGfreiland startet die Kampagne LEBWOHL.

Zeitdruck und Fliessbandarbeit

Das Leben der meisten Nutztiere in der Schweiz endet heute in einem grösseren Schlachthof. Die mittlere Transportdauer für das Schlachtvieh verlängerte sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich. Bis zu acht Stunden werden die Tiere auf ihrem letzten Weg in enge Transportbehälter gepfercht und quer durch die Schweiz gefahren, im Ausland noch viel länger. Denn mit der Rationalisierung der Schlachtbetriebe und den immer strengeren Anforderungen sind viele kleine Schlachtbetriebe nicht mehr konkurrenzfähig; zudem erfordert der Verkauf an grosse Fleischhändler meist die Schlachtung in deren zentralen Grossbetrieben.

Aus Sicht des Tierwohls sind Zeitdruck und Fliessbandarbeit schlechte Voraussetzungen für eine schonende Schlachtung. Der Transport und der Aufenthalt in den Wartebuchten mit stallfremden Artgenossen stresst die Tiere enorm, was sich auch auf die Fleischqualität auswirkt. Weiter erfolgt die Betäubung oft ungenügend und die Zeitlimiten bis zur Entblutung werden nicht selten überschritten - trotz Präsenz der kantonalen Veterinärdienste vor Ort. Weiter sind einige Betäubungsmethoden wie der CO2-See aus Tierschutzsicht kritisch zu beurteilen.

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Wichtige Pionierarbeit

Der KAGfreiland-Betrieb Dusch von Familie Blunier-Hanimann in Paspels GR gehört zu den Pionieren, die mit viel Eigenleistung die Hoftötung eingeführt und die kantonale Bewilligung dafür erworben haben. Auf dem Hof Dusch wird das Rind im Fressstand betäubt, vor Ort entblutet und der Schlachtkörper anschliessend in den Schlachthof gebracht.

Ein anderes Verfahren hat der Metzgereiinhaber Mischa Hofer von Lützelflüh BE aus Deutschland importiert. Die so genannte mobile Schlachteinheit für Rinder ist dort bereits zugelassen und in Betrieb. Dabei wird das Tier in einer mobilen Betäubungsbucht betäubt, in den geschlossenen Anhänger gezogen, darin entblutet und der Schlachtkörper ins Schlachtlokal gefahren - ohne Stress und Risiko für Mensch und Tier. Die Anlage ist mittlerweile in Betrieb und wurde von KAGfreiland im Jahr 2020 mitfinanziert. Eine der ersten kantonalen Probeschlachtungen für das MSE-System wurde auf einem KAGfreiland-Betrieb absolviert. Rund ein Dutzend weitere KAGfreiland-Bauern prüfen derzeit eine möglich Umsetzung der Hoftötung auf ihrem Betrieb. Wir unterstützen diese Betriebe weiterhin individuell bei der Umsetzung ihrer Konzepte und steht ihnen beratend zur Seite.

Die Schlachtung auf dem Betrieb war
früher nur für den Eigengebrauch gestattet.

Zunehmendes Unbehagen bei TierhalterInnen und Bevölkerung führte dazu, dass in den letzten Jahren nach Alternativen gesucht wurde, vorerst für die Schlachtung von Rindern. Im Vordergrund steht dabei die Tötung direkt auf dem Betrieb, bei der den Tieren der Stress des Transports und des Schlachthofs erspart wird. Dabei erfolgt die Betäubung in gewohnter Umgebung im Stall oder im Auslauf, in einer mobilen Betäubungsbucht oder mit dem Kugelschuss auf der Weide. Dabei wird aus hygienischen Gründen nur die Betäubung und die Entblutung auf dem Betrieb vorgenommen; anschliessend wird das Tier in ein Schlachtlokal transportiert, wo das Ausweiden und die Zerlegung erfolgen. Die Zeitspanne von der Betäubung auf dem Hof bis zur Ausweidung im Schlachtbetrieb war bisher auf 45 Minuten beschränkt. Ab Februar 2024 wird diese gesetzlich auf 90 Minuten ausgeweitet, wodurch mehr Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit haben, Hoftötung zu betreiben.

Bis im Sommer 2020 existierte in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage für die Hoftötung. Die Hof- und Weidetötung befand sich in einer rechtlichen Grauzone. Aufgrund von politischen Vorstössen hat der Bund mit der Revision der Lebensmittelgesetzgebung die Rechtsgrundlagen für die Hof- und Weideschlachtung geschaffen.