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Aktuelles aus der Nutztierhaltung, der Politik und der Geschäftsstelle

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Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden

Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit BTV-3 darf in der Schweiz eingesetzt werden. Das BLV hat in Absprache mit Swissmedic eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Import und Einsatz von Impfstoffen gegen BTV-3 erlaubt. Diese mildern Krankheitsverläufe und senken die Sterblichkeit. Die Impfung erfolgt durch Tierärzte.

Weitere Infos vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie hier.