Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden
Der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit BTV-3 darf in der Schweiz eingesetzt werden. Das BLV hat in Absprache mit Swissmedic eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Import und Einsatz von Impfstoffen gegen BTV-3 erlaubt. Diese mildern Krankheitsverläufe und senken die Sterblichkeit. Die Impfung erfolgt durch Tierärzte.
Weitere Infos vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie hier.