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Aktuelles aus der Nutztierhaltung, der Politik und der Geschäftsstelle

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Endlich!!

Was bei KAGfreiland schon längst verboten ist, erfolgt nun endlich auch schweizweit: Das Kürzen des Schwanzes von Lämmern wird per 1. Februar 2025 verboten. Dies als Resultat der diesjährigen Teilrevision der Tierschutzverordnung. Bei allen anderen Tierarten ist diese Praxis aus Gründen des Tierwohls bereits untersagt. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet. KAGfreiland hat im Vorfeld in der entsprechenden Vernehmlassungsantwort ebenfalls «Druck gemacht» und begrüsst nun diesen Entscheid. Das Schwanzkürzen bei Lämmern sowie bei allen Nutztiergattungen ist bei KAGfreiland schon seit Jahrzehnten verboten.