Vogelgrippe bei einem Schwan im Kanton Bern entdeckt
Im Kanton Bern wurde am 5. Januar das Vogelgrippevirus bei einem Schwan nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza angepasst. Das bestehende Beobachtungsgebiet (die Ufer des Bodensees und ein Teil des Rheins) wurde auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ausgeweitet. Die Verordnungsänderung wird am Donnerstag, 16. Januar, in Kraft treten. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Weitere Infos zur Vogelgrippe vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie hier.