KAGfreiland startet die Kampagne LEBWOHL.
KAGfreiland startet die Kampagne LEBWOHL.
Das Leben der meisten Nutztiere in der Schweiz endet heute in einem grösseren Schlachthof. Die mittlere Transportdauer für das Schlachtvieh verlängerte sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich. Bis zu acht Stunden werden die Tiere auf ihrem letzten Weg in enge Transportbehälter gepfercht und quer durch die Schweiz gefahren, im Ausland noch viel länger. Denn mit der Rationalisierung der Schlachtbetriebe und den immer strengeren Anforderungen sind viele kleine Schlachtbetriebe nicht mehr konkurrenzfähig; zudem erfordert der Verkauf an grosse Fleischhändler meist die Schlachtung in deren zentralen Grossbetrieben.
Aus Sicht des Tierwohls sind Zeitdruck und Fliessbandarbeit schlechte Voraussetzungen für eine schonende Schlachtung. Der Transport und der Aufenthalt in den Wartebuchten mit stallfremden Artgenossen stresst die Tiere enorm, was sich auch auf die Fleischqualität auswirkt. Weiter erfolgt die Betäubung oft ungenügend und die Zeitlimiten bis zur Entblutung werden nicht selten überschritten - trotz Präsenz der kantonalen Veterinärdienste vor Ort. Weiter sind einige Betäubungsmethoden wie der CO2-See aus Tierschutzsicht kritisch zu beurteilen.
Der KAGfreiland-Betrieb Dusch von Familie Blunier-Hanimann in Paspels GR gehört zu den Pionieren, die mit viel Eigenleistung die Hoftötung eingeführt und die kantonale Bewilligung dafür erworben haben. Auf dem Hof Dusch wird das Rind im Fressstand betäubt, vor Ort entblutet und der Schlachtkörper anschliessend in den Schlachthof gebracht.
Ein anderes Verfahren für die Hoftötung bietet die so genannte mobile Schlachteinheit (MSE). Dabei wird das Tier auf einer mobilen Plattform betäubt, in den geschlossenen Anhänger gezogen, darin entblutet und der Schlachtkörper ins Schlachtlokal gefahren - ohne Stress und Risiko für Mensch und Tier. Sowohl die Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH als auch die Stressfrei vom Hof GmbH bieten dieses System an. KAGfreiland hat die Anschaffung der Anlage bei beiden Dienstleistern mitfinanziert. Zudem wurde eine der ersten kantonalen Probeschlachtungen für das MSE-System auf einem KAGfreiland-Betrieb absolviert. Weitere KAGfreiland-Produzenten prüfen derzeit eine mögliche Umsetzung der Hoftötung auf ihrem Betrieb. Wir unterstützen diese Betriebe weiterhin individuell bei der Umsetzung ihrer Konzepte und steht ihnen beratend zur Seite.
Zunehmendes Unbehagen bei TierhalterInnen und Bevölkerung führte dazu, dass in den letzten Jahren nach Alternativen gesucht wurde, vorerst für die Schlachtung von Rindern. Im Vordergrund steht dabei die Tötung direkt auf dem Betrieb, bei der den Tieren der Stress des Transports und des Schlachthofs erspart wird. Dabei erfolgt die Betäubung in gewohnter Umgebung im Stall oder im Auslauf, in einer mobilen Betäubungsbucht oder mit dem Kugelschuss auf der Weide. Dabei wird aus hygienischen Gründen nur die Betäubung und die Entblutung auf dem Betrieb vorgenommen; anschliessend wird das Tier in ein Schlachtlokal transportiert, wo das Ausweiden und die Zerlegung erfolgen. Die Zeitspanne von der Betäubung auf dem Hof bis zur Ausweidung im Schlachtbetrieb war bisher auf 45 Minuten beschränkt. Ab Februar 2024 wird diese gesetzlich auf 90 Minuten ausgeweitet, wodurch mehr Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit haben, Hoftötung zu betreiben.
Bis im Sommer 2020 existierte in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage für die Hoftötung. Die Hof- und Weidetötung befand sich in einer rechtlichen Grauzone. Aufgrund von politischen Vorstössen hat der Bund mit der Revision der Lebensmittelgesetzgebung die Rechtsgrundlagen für die Hof- und Weideschlachtung geschaffen.